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Spezialfonds

auch Individualfonds genannt, nicht zu verwechseln mit Spezialitätenfonds. Form der Vermögensverwaltung für juristische Personen, i. d. R. Kapitalsammelstellen, durch Auflegen eines Fonds, wobei eine begrenzte Anzahl von Anlegern im Alleinbesitz der Anteilsscheine des Fonds ist. Spezialfonds werden gem. den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Anlegers ausgerichtet und bringen gegenüber der Selbstverwaltung des Vermögens Kosten- und Steuervorteile. - Die Spezialfonds verwaltenden Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften unterliegen dem Kreditwesengesetz und dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. - Spezialfonds haben inzwischen das jährliche Mittelaufkommen und Fondsvolumen der Publikumsfonds, welche vom breiten Publikum erworben werden können, erreicht. - Anders: Spezialitätenfonds. - Vgl. auch Investmentfonds.

 

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