Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Spekulation

I. Allgemein: Alle auf Gewinnerzielung aus Preisveränderungen gerichteten Geschäftstätigkeiten (Spekulationshandel), also die Ausnutzung von zeitlichen Preisunterschieden.
II. Börsengeschäft: Im Gegensatz zur Daueranlage meist kurzfristige Betätigung, die lediglich auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtet ist. - Es kann auf ein Steigen (Hausse-S.) oder ein Fallen (Baisse-S.) der Kurse spekuliert werden (Baisse-Spekulation nur durch Abschluß eines Termingeschäfts möglich). - Die Träger der Effekten-Spekulation sind insbes. die Eigenhändler an der Börse (Kulisse), auch als berufsmäßige Spekulation bezeichnet. - Wirkungen: Indem die Spekulation die künftige Entwicklung vorwegnimmt, kann sie marktregulierend, preis- und risikoausgleichend wirken sowie die Handelbarkeit von Wertpapieren erhöhen und damit eine volkswirtschaftlich nützliche Aufgabe erfüllen. Andererseits kann die Spekulation Kursbewegungen induzieren, die zu tiefgreifenden Störungen des Kapitalmarkts führen, und im Extremfall auslösendes Moment für Börsenkräche sein.
III. Devisenhandel: Vgl. internationale Devisenspekulation.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Spektrum
Spekulationsfrist

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zinsausgabenquote | Standortspaltung | K1-Wert | Geburtenüberschuß(rate) | Minicomputer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum