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Spekulationshandel

Geschäftsabschluß, dem nicht die Absicht auf tatsächliche Lieferung der ge- bzw. verkauften Waren, sondern das Bestreben zur Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Einkauf und Verkauf zugrunde liegt. Reine Form des Spekulationshandel nur bei Termingeschäften an der Börse (Spekulation). - Gegensatz: Effektivhandel.

 

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