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soziale Betriebsgestaltung

Schlagwort für die Berücksichtigung gerechtfertigter Forderungen der Arbeitnehmer an den Betrieb, Würdigung der Persönlichkeit und Schaffung eines guten Betriebsklimas. - 1. Zweck: soziale Betriebsgestaltung B. dient a) dem Arbeitnehmer; b) dem Betrieb durch Steigerung des Leistungswillens der Belegschaft. - 2. Mittel der s. B.: gerechte Entlohnung, (betriebliche Lohngestaltung), Gewinnbeteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Miteigentum. - Vgl. auch Betriebssoziologie.

 

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