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Schütt-aus-hol-zurück-Politik

Dividendenkapitalerhöhung. 1. Begriff: Spezielle Finanzierungspolitik für Aktiengesellschaften. Die Hauptversammlung beschließt, den gesamten Jahresüberschuß vor Steuern auszuschütten. Gleichzeitig wird eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen gem. § 182 AktG beschlossen; die Erhöhung des Grundkapitals entspricht mindestens dem Mittelbetrag, über den das Unternehmen bei voller Einbehaltung hätte verfügen können. - 2. Beurteilung: Die finanziellen Effekte hängen von den steuerlichen Gegebenheiten ab. Durch die Spaltung des Körperschaftsteuertarifs (56% auf einbehaltene, 36% auf ausgeschüttete Gewinne) wird die herkömmliche Selbstfinanzierung gegenüber der Sch.-a.-h.-z.-P. diskriminiert. Andererseits ist bei ihrer Durchführung die Belastung des ausgeschütteten Betrages mit dem Einkommensteuersatz der Aktionäre zu berücksichtigen. Diese Belastung tritt im Fall der Thesaurierung bei annahmegemäß gleich hohen Kurssteigerungen nicht ein, wenn die Spekulationsfrist gem. § 23 I EStG beachtet wird. Zusätzliche Kosten entstehen im Fall der Sch.-a.-h.-z.-P. durch die notwendige Kapitalerhöhung (Bankprovision, Gesellschaftsteuer, Notariatsgebühren etc.). Ob eine Sch.-a.-h.-z.-P. finanzielle Vorteile bringt, hängt von der Höhe dieser Emissionskosten und der Höhe des marginalen Einkommensteuersatzes der Aktionäre ab.

 

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