1. Europäischer Binnenmarkt: Indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital, seit 1969 vollständig durch eine EG-Richtlinie harmonisiert, die seit 1985 auch die Möglichkeit vorsieht, die Steuer in einzelnen Mitgliedstaaten abzuschaffen. Die Gesellschaftsteuer wird in mehreren Mitgliedstaaten noch erhoben. Steuersatz ist i. d. R. 1%. - 2. Deutschland: Die im Kapitalverkehrsteuergesetz geregelte Gesellschaftsteuer besteuert gem. 1. die Zuführung von Eigenkapital in inländischen Kapitalgesellschaften zur Verbesserung der Eigenfinanzierungsmöglichkeiten mit Wirkung vom 1.1.1992 abgeschafft.