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Schadenersatzleistungen

Aufwendungen zur Erfüllung einer Verpflichtung des Steuerpflichtigen auf Schadensersatz. - Steuerliche Behandlung: 1. Einkommensteuer: Schadenersatzleistungen sind beim Schädiger als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Verpflichtung zum Schadensersatz durch den Betrieb oder Beruf veranlaßt wurde. Beim Geschädigten können Schadenersatzleistungen im privaten Vermögen (nicht steuerbar) oder im Einkünftebereich (steuerbar) liegen. - 2. Umsatzsteuer: Echte Schadenersatzleistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, weil das Merkmal des entgeltlichen Leistungsaustausches fehlt. Stellt jedoch der Geschädigte im Auftrag des Schädigers eine Sache im eigenen Unternehmen wieder her, ist das von dem Schädiger hierfür gezahlte Entgelt umsatzsteuerbar, da die Reparaturleistung im Rahmen eines Leistungsaustausches erbracht wird.

 

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