Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Restschuldversicherung

Restkreditversicherung. - 1. Sonderform der Risikolebensversicherung zur Absicherung von Kredit- und Abzahlungsverpflichtungen. Üblich als Versicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich stets der durch Tilgung verringerten Restschuld anpaßt. - 2. I. w. S. zählen dazu Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme (Lebensversicherung II 1) zur Sicherung der Tilgung der Restschuld von Tilgungshypotheken (Hypothek II 4) beim Tod des Schuldners. Ermittlung der Prämie jährlich, da sich die Versicherungssumme durch laufende Tilgung der Schuld verändert. Beim Tod des Versicherten steht das zur Tilgung der Schuld erforderliche Kapital zur Verfügung. Oft in Verbindung mit Bauspardarlehen als Bausparkollektivversicherung. - 3. I. e. S.: Risikolebensversicherung zur Sicherung der Schulden aus kurzfristigen Kreditgeschäften (z. B. Ratenkredit). Üblicherweise gegen Einmalprämie, die der Kreditgeber (z. B. Bank) vorfinanziert und dem Darlehensbetrag zuschlägt. Zur Sicherung des Kontokorrentkredits auch als Außenstands- oder Saldenversicherung gegen laufende nachträgliche Prämienbelastung. Bisweilen wird die Restschuldversicherung um eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung ergänzt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Restschuldbefreiung
Restwaren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Borda | Zwischenbilanzen | Festhypothek | ordinary least squares | Schuldurkunde
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum