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Recycling
Rezyklierung.
I. Umweltpolitik: 1. Begriff: Rückführung von Produktions- und Konsumabfällen (auch: Abwärme) in den Wirtschaftskreislauf. Innerbetrieblich Aufgabe der Abfallwirtschaft. - 2. Umweltwirkung: Umweltschutz durch Verzicht auf Abbau natürlicher Ressourcen (Ressourcenschonung) mit Material- und Energiekostenminderung und Vermeiden der Rückstandsabgabe in die natürliche Umwelt mit Wegfall von Entsorgungskosten. - 3. Voraussetzungen: Zur Gewinnung von Sekundärstoffen aus Rückständen nach physischer Erfassung, Identifikation, Klassifikation, Kennzeichnung und Dokumentation (Stoffbilanz, Energiebilanz, ökologische Buchhaltung) sind zumeist Aufbereitungsvorgänge erforderlich; Rückstandsvermittlung i. d. Recycling durch Abfallbörsen und Aufkaufhandel. - Rückfluß von Sekundärstoffen ist besonders hoch bei Altmetallen, -papier, -glas, -kunststoffen, -reifen. - 4. Arten: a) Wiederverwendung: Wiederholter Einsatz eines Rückstandes für den ursprünglichen Verwendungszweck (z. B. Mehrwegflaschen); b) Weiterverwendung: Rückstandseinsatz für andere Zwecke (z. B. Granulat aus Altreifen zur Produktion von Bodenbelägen); c) Weiterverwertung: Herstellung von Sekundärstoffen zum Wiedereinsatz in den Produktionsprozeß, dem sie entstammen (z. B. Altglas zur Herstellung von Behälterglas. - Recycling stofflicher Rückstände ist stets Rückführung von in Produktion oder Konsum eingesetzter Materie. Genutzte Energie läßt sich nicht nochmals nutzen; ungenutzt aus einem thermodynamischen System (z. B. Abhitze aus Industrieöfen; Anergie) abfließende Energie kann dem System wieder zugeführt werden. - Vgl. auch Recycling-Potential, biokybernetische Grundregeln.
II. Internationale Wirtschaftsbeziehungen: Teilweiser Rückfluß der seit 1973/74 gewaltig gestiegenen Exporterlöse erdölexportierender Länder in die Industriestaaten.
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