Die Preisaufsicht in der leitungsgebundenen Stromwirtschaft (grundsätzlich geregelt in der Bundestarifordnung Elektrizität) dient dem Schutz von Tarifabnehmern (Haushalt, Industrie, Gewerbe) vor mißbräuchlicher Ausnutzung der monopolistischen Stellung von Verteilerunternehmen. Stromtarife sind im voraus von der Landespreisbehörde zu genehmigen und nach dem Kosten-Plus Prinzip (Kostenerstattung sowie angemessene Kapitalverzinsung über den Stromtarif) zu rechtfertigen. In teilweise deregulierten Stromwirtschaften (z. B. England und Wales) kann ersatzweise eine Price-Cap-Regulierung zum Ansatz kommen.