Grundlage der Tarifstruktur und Preishöhe für die Stromversorgung; 1974 in Kraft getreten, 1980 und 1989 novelliert. Nach der BTOElt muß der Pflichttarif der Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Verrechnungspreis zusammengesetzt sein. Der Arbeitspreis wird für jede abgenommene Kilowattstrunde (kw/h) berechnet. Der Leistungspreis ist ein Entgelt für die Bereitstellung elektrischer Leistung (kw). Der Verrechnungspreis ist für Inkasso und Meßeinrichtungen zu zahlen. Neben dem Pflichttarif ist ein Schwachlasttarif für verbrauchsarme Tageszeiten anzubieten. Die Tarife und ihre einzelnen Bestandteile bedürfen der Genehmigung. Die Tarifstruktur ist linear und bietet daher mehr Anreize zum sparsamen Energieverbrauch als die früheren degressiven Tarife.