Begriff der einzelwirtschaftlichen oder gemeinwirtschaftlichen Preispolitik für eine Preisstellung, bei der Verluste auf einem Absatzsektor durch entsprechend höhere Gewinne auf einem anderen ausgeglichen werden, z. B. Ausgleich zwischen Inlands- und Exportpreisen, zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen, besonders bei Versorgungsbetrieben (Verlust bei Wasserwerk, Gewinn bei Gaswerk). - Die Kostenrechnung bleibt vom Preisausgleichsprinzip unberührt.