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negatives Kapital

Übergewicht der Schulden über das Vermögen eines Unternehmens. - 1. Bei Einzelunternehmen erscheint in der Bilanz das Kapitalkonto als Unterbilanzkonto (Verlustkonto) auf der Aktivseite (vgl. Tabelle). - 2. Bei Personengesellschaften werden die Kapitalkonten der Gesellschafter negativ; die Summe der negativen Kapitalkonten ist das n. K. (Unterbilanz). - 3. Bei Kapitalgesellschaften die buchmäßige Unterbilanz, in der Bilanz durch den Aktivposten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (§ 268 III HGB) ersichtlich. - Vgl. dagegen Überschuldung.

 

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