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Modigliani-Miller-Theorem

I. Begriff: 1958 von F. Modigliani und M.H. Miller aufgestellte Theoreme über die Zusammenhänge zwischen Marktwert, Kapitalstruktur und Kapitalkosten. - 1. Theorem I: Der Gesamtwert eines Unternehmens in einer bestimmten Risikoklasse ist bei gegebenem Investititionsprogramm und damit gegebenem Erwartungswert der Erfolge unabhängig von der Kapitalstruktur. Das zentrale Theorem I wird durch den Arbitragebeweis gestützt: Bestehende Marktwertunterschiede zwischen Unternehmen unterschiedlicher Verschuldung werden von rational handelnden Investoren durch Arbitrageoperationen ausgeglichen. - 2. Theorem II: Die von den Anteilseignern erwartete Rendite ist eine lineare Funktion des Verschuldungsgrades des Unternehmens. - 3. Theorem III: Der durchschnittliche Kapitalkostensatz, der als Diskontierungssatz zur Vorteilhaftigkeitsprüfung verwendet wird, ist unabhängig davon, wie diese Objekte finanziert werden.
II. Folgerungen: 1. Änderungen der Kapitalstruktur einer Aktiengesellschaft sind ohne Einfluß auf deren Marktwert und die Reichtumsposition der Eigentümer. Investoren können durch Wertpapiermischung (Aktien, Anleihen) oder private Verschuldung das gleiche erreichen wie Unternehmensleitungen durch Variationen der Kapitalstruktur. Kapitalstrukturentscheidungen sind irrelevant. - 2. Die von den Eigentümern geforderte Rendite ist eine lineare Funktion des Verschuldungsgrades. Die durchschnittlichen Kapitalkosten sind unabhängig vom Verschuldungsgrad. Es existiert also keine, die durchschnittlichen Kapitalkosten minimierende Kapitalstruktur. - 3. Investitionsentscheidungen können über die Kapitalwertmethode mit den durchschnittlichen Kapitalkosten als Diskontierungssatz unabhängig von der Finanzierung getroffen werden.
III. Kritik: 1. Die traditionelle Hypothese behauptet die Existenz einer optimalen Kapitalstruktur: Die Gläubiger fordern ab einem bestimmten Verschuldungsgrad einen steigenden Zinssatz; die von den Anteilseignern geforderte Rendite steigt ebenfalls überproportional (also nicht linear), wenn der Verschuldungsgrad eine als "üblich" angesehene Schwelle übersteigt. Als Folge davon sind die durchschnittlichen Kapitalkosten nicht unabhängig von der Kapitalstruktur; es existiert ein optimaler, die durchschnittlichen Kapitalkosten minimierender Verschuldungsgrad. - 2. Kritik an den Annahmen: Die Informationsprämissen entsprächen nicht der Realität; insbes. die Unkenntnis der Anleger über die erwarteten zukünftigen Erfolge verbindet die zum Gleichgewicht notwendigen Arbitrageprozesse. Auch die Nichteinbeziehung von Konkursrisiken und die implizite Annahme der beschränkten Haftung auch von Privatpersonen sind Gegenstand der Kritik.

 

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