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Mieterzuschüsse

Aufwendungen des Mieters für Aufbau und Ausbau von Mieträumen in Form von Baukostenzuschüssen oder Mieterdarlehen. - Steuerliche Behandlung: a) Beim Vermieter: Mietvorauszahlungen oder verlorene Zuschüsse (Baukostenzuschüsse) zählen zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in dem Jahr, in dem sie zufließen. Billigkeitshalber können sie auf die Laufzeit des Mietvertrages verteilt werden (R 163 II, III EStR). b) Beim gewerblichen Mieter sind Mieterzuschüsse für Geschäftsräume auf die Dauer des Mietvertrags zu verteilen, so daß sie während dieser Jahre anteilmäßig den Gewinn mindern.

 

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