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Lohnsteueraußenprüfung

Lohnsteuerprüfung, planmäßig, also nicht nur bei unregelmäßiger Abführung der Lohnsteuer, vom Betriebsstättenfinanzamt im bestimmten zeitlichen Turnus (i. d. R. zwei Jahre) durchgeführte Prüfung über die ordnungsmäßige Abführung der Lohnsteuer bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Außenprüfung). - Prüfungsumfang: Feststellung der für eine Lohnsteuer in Frage kommenden Arbeitnehmer; Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschl. gezahlter Sachbezüge. Zuwenig gezahlte Lohnsteuer wird durch Haftungsbescheid nachgefordert. - Neben dem Arbeitgeber ist auch der Arbeitnehmer auf Verlangen bei der Lohnsteueraußenprüfung mitwirkungspflichtig (§ 42 f EStG).

 

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