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Haftungsbescheid

Verwaltungsakt, in dem ein Geldbetrag als Haftungsschuld für die Erfüllung einer fremden Steuerschuld gegenüber dem Haftungsschuldner festgesetzt wird (§ 191 I AO). Der Haftungsbescheid ist ein Ermessensverwaltungsakt. Gegen den Haftungsbescheid ist der Einspruch gegeben.

 

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