|
|
Haftungsbescheid
Verwaltungsakt, in dem ein Geldbetrag als Haftungsschuld für die Erfüllung einer fremden Steuerschuld gegenüber dem Haftungsschuldner festgesetzt wird (§ 191 I AO). Der Haftungsbescheid ist ein Ermessensverwaltungsakt. Gegen den Haftungsbescheid ist der Einspruch gegeben.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|