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Lohnausfallprinzip

in Gesetzen vorgesehenes Prinzip zur Berechnung des Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitgeber, ohne daß der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen hat. Das Lohnausfallprinzip besagt, daß der Arbeitgeber die Vergütung zu zahlen hat, die der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er weitergearbeitet hätte. Das Lohnausfallprinzip bedingt eine Berechnung aufgrund von hypothetisch angenommenen Daten. Zur Ermittlung der Vergütung ist auf einen vergleichbaren Arbeitnehmer derselben Arbeitsgruppe oder des Betriebs abzustellen. Wird z. B. bei der Entgeltfortzahlung oder bei der Vergütungsfortzahlung beim Annahmeverzug des Arbeitgebers angewandt. - Anders: Referenzperiodensystem.

 

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