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Lohnabzugsverfahren

eines der Arbeitsgebiete der Lohnbuchführung. 1. Abzug der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte durch den Arbeitgeber und Abführung zusammen mit seinem eigenen Beitragsanteil an die für den Einzug des Beitrags zuständige Stelle. - Vgl. auch Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Einzugsstellen. - 2. Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.

 

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