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Liquiditätsbilanz

eine unter dem Gesichtspunkt der Liquidität der Unternehmung aufgestellte Bilanz, meist in Form eines Status. Liquiditätsbilanz dient als Unterlage für Maßnahmen der Finanzierung und ggf. der Sanierung; sie soll das Maß der Zahlungsbereitschaft einer Unternehmung durch Gegenüberstellung des Finanzierungsbedarfs einerseits und dessen Deckung andererseits für bestimmte Zeitpunkte ersichtlich machen. Aktiva sind aufgeteilt nach Liquidierbarkeitsgraden (z. B. 1. innerhalb vier Wochen, 2. innerhalb drei Monaten, 3. später realisierbare Vermögensteile, 4. Anlagewerte); Passiva nach Fälligkeit (z. B. 1. innerhalb vier Wochen, 2. innerhalb drei Monaten, 3. später fällige Verbindlichkeiten, 4. Eigenkapital). - Die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz spielt für Kreditinstitute zum Nachweis ihrer Zahlungsbereitschaft eine besondere Rolle (vgl. § 16 KWG).

 

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