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Kursfeststellung

1. Begriff: Feststellung der Kurse als amtlich notierte Preise an einer Börse entsprechend der Geschäftslage. - 2. Hauptmethoden: a) Variabler Kurs (fortlaufender Kurs, Schwankungskurs): Für alle zustande gekommenen Abschlüsse ab 50 Stück werden die tatsächlichen Kurse fortlaufend notiert. b) Einheitskurs: Kursmakler setzen täglich für jedes Papier des Einheitsmarkts (amtlicher Handel) durch Berechnung einen Kurs fest, zu dem alle Umsätze des betreffenden Papiers tatsächlich abgerechnet werden (kein Durchschnittskurs). Amtliche Kursfeststellung erfolgt durch den Börsenvorstand gemeinsam mit den Maklern oder durch Kursmakler unter Aufsicht der Maklerkammer aufgrund vorliegender Kauf- und Verkauf-Orders, wobei als Einheitskurs derjenige Kurs festgesetzt wird, zu dem der maximale Umsatz abgewickelt werden kann. c) Auktionsverfahren (public call): Makler ruft einzelne Papiere auf, Interessenten geben Gebot ab und Abschluß erfolgt durch Zuruf (zu verschiedenen Kursen), oder man einigt sich durch Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf einen Einheitskurs; ohne Einigung erfolgt keine Notierung an der Börse. - Vgl. auch holländisches Verfahren, Tenderverfahren.

 

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