Zuteilung von Liquidität bei einem Zinstender zu einem einheitlichen Zinssatz, und zwar zu dem des niedrigsten Gebots, das noch im Rahmen des von der Zentralbank vorgesehenen Gesamtvolumens liegt (marginaler Zuteilungssatz). - Die Deutsche Bundesbank wandte das h. V. bis zum September 1988 an. Es wurde zugunsten des marktnäheren amerikanischen Verfahrens aufgegeben, weil insbes. kleinere Kreditinstitute überhöhte Zinsgebote abgaben, da sie einerseits auf jeden Fall die gewünschte Zuteilung erhalten wollten und andererseits sicher sein konnten, daß ihre Gebote den einheitlichen niedrigeren Zuteilungssatz nicht beeinflussen würden.