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Zinstender

spezielle Form eines Wertpapierpensionsgeschäftes, bei dem die Kreditinstitute sowohl die Beträge als auch die Zinssätze nennen müssen, zu denen sie Wertpapiere an die Deutsche Bundesbank zu verkaufen wünschen. Billigst-Gebote sind dabei nicht zulässig, wohl aber mehrere, nach unterschiedlichen Bietungssätzen gestaffelte Gebote. - Um ein abgestimmtes Verhalten der Kreditinstitute zu erschweren und von der Zentralbank nicht gewünschte Signalwirkungen von Änderungen bei den Zuteilungssätzen zu mildern, können die Banken seit Dezember 1992 in Schritten von 0,01 Prozentpunkten bieten. Die Zuteilung erfolgt entweder zu einem einheitlichen Zinssatz (holländisches Verfahren) oder zu den individuellen Bietungssätzen der Banken (amerikanisches Verfahren). - Vgl. auch Tenderverfahren.

 

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