seit September 1988 von der Deutschen Bundesbank angewandte Art der Liquiditätszuteilung bei Zinstendern. Beginnend mit den höchsten Gebotssätzen teilt die Bundesbank den Kreditinstituten beim a. V. Zentralbankguthaben zu ihren individuellen Bietungssätzen zu, und zwar so lange, bis das von ihr vorgesehene Gesamtvolumen an Liquidität erreicht ist. Da die Banken aufgrund ihrer Geldmarktkenntnisse im allgemeinen eng beieinander liegende Sätze bieten, sind beim marginalen Zuteilungssatz oft Repartierungen notwendig.