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Kreditbetrug
1. Begriff: a) In verschiedenen Formen auftretender Betrug, z. B. als Firmenmißbrauch, Täuschung der Auskunfteien, Vorschub unpfändbarer Personen als Besteller, Nachnahmeschwindel, Schiebungsverträge, mehrfache Sicherungsübereignung; b) Vorlage falscher Unterlagen oder unrichtige oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredites zwischen Betrieben oder Unternehmen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Auf Seiten des Kreditnehmers genügt es, wenn der Betrieb (oder das Unternehmen) oder der vorausgesetzte Umfang des Betriebs nur vorgetäuscht wird (§ 265 b StGB). - 2. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. - 3. Schutzmaßnahmen: Einholung einer Kreditauskunft bei Bank oder Auskunftei, bzw. von Referenzen bei Geschäftsfreunden, Einsicht in die Schwarze Liste beim Amtsgericht (Schuldnerverzeichnis), Güterrechts- und Handelsregister sowie ins Grundbuch.
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