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Kreditantrag

1. Begriff: a) Mündlich oder schriftlich vorgetragener Wunsch einer Privatperson, eines Unternehmens oder einer Institution auf Gewährung eines Kredits seitens der Bank. Notwendig bei Firmenkrediten: Präzise Darstellung des Finanzierungswunsches in Kurzform, beispielsweise der Investition und deren Rentabilität, Betriebsmittelbedarf zur Lieferantenskontierung etc. (Kreditunterlagen). - b) Formular der Kreditinstitute: (1) im Privatkundengeschäft: Abfrage aller persönlichen Daten, des Kreditverwendungszwecks, der Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers, seines Vermögens und seiner Schulden; (2) im Firmenkundengeschäft: Kreditprotokoll, enthaltend Name und Rechtsform des Firmenkunden, Engagementsaufstellung (beantragte und bestehende Kredite), Aufstellung der Sicherheiten (neue und bereits bestehende), Hinweise auf vorliegendes Auskunftsmaterial, Rückmeldungen der Deutschen Bundesbank bei Großkrediten, Stellungnahme des Kreditbearbeitenden zu Management, Branche, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen, Werthaltigkeit der Sicherheiten, Beurteilung des Kreditverwendungszwecks und der Rückzahlungsmöglichkeiten, Entscheidung der Bank, ob der beantragte Kredit gewährt werden soll oder nicht.

 

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