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Konnexitätsprinzip

verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Finanzierungshoheit) von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet. Anwendung des Konnexitätsprinzip (in der Praxis) wegen der nicht kongruenten Aufteilung von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungshoheit (Politikverflechtung) und wegen der Existenz von Gemeinschaftsaufgaben häufig schwierig und führt zu politischen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Aufgabenträgern.

 

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