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internationaler Goldstandard

1. Begriff: Bis zum Ersten Weltkrieg geltende, auf Golddeckung basierende Währungsordnung, charakterisiert durch feste Wechselkurse und freie Beweglichkeit des Goldes über die Landesgrenzen hinweg. - 2. Funktionsweise: Die Zentralbanken der Länder waren im Rahmen dieses Systems verpflichtet, Gold zu einem festen Preis zu kaufen und zu verkaufen; dadurch standen auch alle Währungen untereinander in einem festen Wertverhältnis (Goldparität) entsprechend dem Verhältnis zwischen dem Goldgehalt der nationalen Währungseinheiten. Überstieg die Nachfrage nach einer Währung in einem Land das Angebot, konnte der Preis der betreffenden Währung (Wechselkurs) nur bis zum Goldexportpunkt bzw. oberen Goldpunkt steigen, da es ab diesem Punkt lohnender war, anstelle weiterer Devisennachfrage heimische Währung bei der Zentralbank in Gold umzutauschen, dieses in das betreffende Land zu transportieren und bei der dortigen Zentralbank in die gewünschte Währung umzuwechseln. Der obere Goldpunkt war also durch den Goldpreis zuzüglich Transportkosten des Goldes (Versand, Versicherung etc.) determiniert. Analog konnte bei einem Angebotsüberschuß am Devisenmarkt ein unterer Goldpunkt bzw. Goldimportpunkt nicht unterschritten werden. Der Wechselkurs konnte sich lediglich zwischen den beiden Goldpunkten bewegen. Zahlungsbilanzungleichgewichte lösten eine automatische Anpassung aus, die auf eine Wiederherstellung des Gleichgewichts hinwirkte (Goldautomatismus): Ein Defizitland gab Gold ab, was i. d. R. eine Schrumpfung der Geldmenge und einen Preisniveaurückgang bedeutete; umgekehrt nahm ein Überschußland Gold auf, was auf Steigerung von Geldmenge und Preisniveau hinwirkte. Dies induzierte steigende Exporte des Defizit- und sinkende Exporte des Überschußlandes, die bis zum Zahlungsbilanzausgleich führen konnten (Zahlungsbilanzausgleich). - 3. Beurteilung: Unter den Bedingungen des i. G. war eine autonome nationale Wirtschaftspolitik kaum möglich (Diktat der Zahlungsbilanz), in vielen Fällen ergaben sich anstelle von sinkendem Preisniveau oft Produktionsdrosselungen und Beschäftigungseinbrüche, wobei einem Gegensteuern durch Ausdehnung der Geldmenge aufgrund von unzureichenden Goldreserven bzw. Problemen der Golddeckung enge Grenzen gesetzt waren, so daß man schließlich vom i. G. abrückte.

 

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