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Inkassobüro
gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befaßt (Inkasso). Den Inkassobüro steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, so daß sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können. - Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer besonderen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungs-Gesetz (Art. 1 § 1 I Nr. 5 RBerG).
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