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Inkassoabtretung

Inkassozession, Forderungsabtretung, lediglich zu dem Zwecke, den Zessionar zur Einziehung der Forderung zu legitimieren. Gegenüber dem Schuldner hat der Zessionar die vollen Rechte des Gläubigers, gegenüber dem Zedenten lediglich die eines Beauftragten, deshalb ist er zur Herausgabe des Erlöses an den Zedenten verpflichtet (Auftrag).

 

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