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Gemeinwirtschaft

1. Begriff: Unmittelbar auf das Wohl einer übergeordneten Gesamtheit (Gemeinwohl) ausgerichtete wirtschaftliche Aktivitäten (Gemeinwirtschaftlichkeit). An die Stelle des der Privatwirtschaft zugrunde liegenden Gewinnziels tritt eine kollektive Nutzenmaximierung (theoretischer, nicht befriedigend gelöster Ansatz). - 2. Inhaltliche Abgrenzung: hat sich im Zeitablauf grundsätzlich gewandelt: a) Monistischer Ansatz: Gemeinwirtschaft wird gleichgesetzt mit Planwirtschaft oder einem System kooperierender Genossenschaften. - b) Dualistischer Ansatz: Neben dem privatwirtschaftlichen Sektor wird in Gemeinwirtschaft ein staatswirtschaftlicher oder genossenschaftlicher Sektor, der den privatwirtschaftlichen Sektor zu ergänzen und mögliche negativen Folgen zu vermeiden bzw. zu kompensieren hat, als zweiter Teil der gesamten Wirtschaftsordnung gesehen. - c) Pluralistischer Ansatz (wird i. a. heute vertreten): gemeinwirtschaftliche Unternehmen in der herrschenden Wirtschaftsordnung nehmen teilweise am Wettbewerb teil; sie sollen - idealtypisch - gegenüber den privatwirtschaftlichen Unternehmen und Haushalten regulierende, stimulierende und komplementäre Funktionen wahrnehmen. Träger gemeinwirtschaftlicher Unternehmen sind im wesentlichen die Gebietskörperschaften (öffentliche Unternehmen), Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Stiftungen und Verbände; neben einer Vielzahl staatlicher und kommunaler Unternehmen gehören Gewerkschaftsunternehmen, Genossenschaften, Unternehmen der freien Wohlfahrtspflege sowie die Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zum Bereich der Gemeinwirtschaft - Das Problem der pluralistischen Gemeinwirtschaftskonzeption besteht in der Operationalisierung der kollektiven Nutzenorientierung und damit in der Abgrenzung von gemeinwirtschaftlicher und privatwirtschaftlicher Verhaltensweise. Die Diskussion um Gemeinwirtschaft wird zunehmend verdrängt durch die Diskussion um Nonprofit-Organisationen.

 

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