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Gemeindesteuern

Kommunalsteuern. 1. Gemeindesteuern i. e. S. (Gemeindeertragsteuern): Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden zufließt (Steuerertragshoheit). Wichtigste Arten: Gewerbesteuer (Gemeinden haben Ertragshoheit, müssen aber einen Teil als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen), Grundsteuer, Hundesteuer, Grunderwerbsteuerzuschlag, Vergnügungssteuer, Getränkesteuer, Schankerlaubnissteuer (in einigen Bundesländern nicht mehr erhoben). Diese stehen den Gemeinden gem. Art. 106 VI GG zu. - 2. Gemeindesteuern i. w. S.: Gesamtheit der den Gemeinden zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen, die aus den Gemeindesteuern i. e. S. und dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern (vgl. auch Steuerverbund) besteht. - 3. Beschränkungen und Ordnungsprinzipien der Erhebung von G., Kriterien einer optimalen Ausgestaltung der G.: Gemeindesteuersystem. - Vgl. auch Bundessteuern, Landessteuern, Gemeinschaftsteuern.

 

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