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Getränkesteuer

aufgrund der Kommunalabgabengesetze in einigen Ländern erhobene Gemeindesteuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Getränkesteuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz (häufig 10%) vom Einzelhandelspreis berechnet; vom Getränkeabgebenden geschuldet.

 

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Getreideeinheit (GE)

 

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