|
|
Getränkesteuer
aufgrund der Kommunalabgabengesetze in einigen Ländern erhobene Gemeindesteuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Getränkesteuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz (häufig 10%) vom Einzelhandelspreis berechnet; vom Getränkeabgebenden geschuldet.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|