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Steuerverbund

1. Begriff: Steuerarten, deren Steuerertragshoheit sich gemäß dem Verbundsystem auf mehrere öffentliche Aufgabenträger verteilt. - 2. Arten: a) Einzelverbund: Das Aufkommen einer einzelnen Steuer wird aufgeteilt; Gesamtverbund: Das Aufkommen mehrerer Steuern wird aufgeteilt. - b) "Kleiner" St.: Steuerverbund zwischen Bund und Ländern, in der Bundesrep. D. Körperschaft- und Umsatzsteuer; "großer" St.: Steuerverbund zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, z. B. Einkommen- und Gewerbesteuer. - 3. Meßzahl: Steuerverbundquote. - Vgl. auch Finanzverfassung, Finanzausgleich.

 

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