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Führungsrichtlinien

Richtlinien, nach denen Führungskräfte bei der Kontrolle der Arbeit nachgeordneter Mitarbeiter zu verfahren haben. Führungsrichtlinien unterliegen nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, da es insoweit nur um die Feststellung des Arbeitsergebnisses geht, nicht um die Beurteilung der Leistung, die zu diesem Arbeitsergebnis geführt hat. - Anders: Beurteilungsgrundsätze.

 

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