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Beurteilungsgrundsätze

Begriff des Arbeitsrechts. Allgemeine Grundsätze, nach denen der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitnehmer sowie neu einzustellender Bewerber in fachlicher oder persönlicher Hinsicht verfahren will. Beurteilungsgrundsätze sind Grundlage für die Beurteilung der Arbeitnehmer im Einzelfall. - Keine B.: Führungsrichtlinien. - Die Aufstellung von Beurteilungsgrundsätze (nicht die Beurteilung im Einzelfall, vgl. Beurteilung des Arbeitnehmers) unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, soweit sie der Arbeitgeber einführt oder verwendet (§ 94 II BetrVG).

 

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