1. Wesen: Maßnahmen zum Schutz der Kunden vor dem Verlust ihrer Einlagen. Indirekte Einlagensicherung durch die Bestimmungen des KWG. Direkte Einlagensicherung durch die Liquiditätskonsortialbank und bankgruppenspezifische Einrichtungen, die durch Umlagen in Prozent des Einlagenbestandes finanziert werden. Im Genossenschafts- und Sparkassensektor ist die Einlagensicherung als Institutssicherung organisiert. - 2. Kollektive Einlagensicherungssysteme: a) Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes: Sicherungseinrichtung beim Bundesverband deutscher Banken. Garantiert Einlagen bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank. An Mitgliedschaft sind Voraussetzungen geknüpft, die ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen sollen. - b) Sicherungseinrichtung des Genossenschaftssektors: Garantiefond gewährt Bürgschaften, Garantien und Barzuschüsse. Garantieverbund leistet subsidiäre kurzfristige Liquiditätshilfen. - c) Sicherungseinrichtung des Sparkassensektors: Regionale Sparkassenstützungsfonds und Sicherungsreserven der Landesbanken/Girozentralen, die als Haftungsverbund auch überregional eingesetzt werden. Stützungsmaßnahmen erfolgen aufgrund von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung i. d. R. im Zusammenwirken mit dem Gewährträger. - d) Liquiditätskonsortialbank: Spezialinstitut der Deutschen Bundesbank unter Beteiligung des gesamten Kreditgewerbes. Unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geratene Banken werden durch Wechselakzept und Rediskontierung bei der Bundesbankkurzfristige Mittel zur Verfügung gestellt.