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computergestützte Kosten- und Leistungsrechnung

1. Begriff: In der betrieblichen Datenverarbeitung ein Softwaresystem für die Teilgebiete Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerstückrechnung (Vor-, Nachkalkulation) und Kostenträgerzeitrechnung (Betriebsergebnisrechnung). - 2. Aufbau: Die c. K.- u. L. ist ein Funktionskreis, der mit wenigen Ausnahmen keine Daten an andere liefert, selbst jedoch zahlreiche Daten von anderen Bereichen (computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung. Materialwirtschaft: PPS-System III; computergestützte Anlagenbuchhaltung etc.) bezieht. Verschiedene neuere, aber aufwendige Ansätze zur Kostenrechnung (Einzelkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung) konnten erst mit Computerunterstützung (Computersystem), insbes. durch den Einsatz von Datenbanksystemen realisiert werden. - 3. Endziel: Aufbau eines Kosten- oder Controllinginformationssystems.

 

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