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                computergestützte Finanzbuchhaltung
                 1. Begriff: Computergestütztes Administrationssystem (Computersystem) zur Verwaltung und Darstellung der finanziellen Beziehungen einer Unternehmung mit ihrer Umwelt und die daraus resultierenden Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse sowie deren Buchung auf Bankkonten. Traditionelles Anwendungsgebiet der betrieblichen Datenverarbeitung mit Massenverarbeitung und hohem Standardisierungsgrad, daher starke Rationalisierungsvorteile. - 2. Teilbereiche: a) Hauptbuchhaltung: Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung, Rechnungsprüfung, Sachkontenbuchhaltung sowie die Ermittlung von Jahresabschluß, Steuern und die Berichtserstellung. Komfortable Systeme ermöglichen auch Mandantenführung und Konzernkonsolidierung. - b) Nebenbuchhaltungen: Insbes. computergestützte Anlagenbuchhaltung, computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung, Materialbuchführung, Betriebsbuchhaltung. Es besteht die Tendenz, zusätzliche Nebenbuchhaltungen aufzubauen und lediglich verdichtete Sammelbuchungen automatisch an die Hauptbuchführung weiterzuleiten, begründet im zunehmenden Dialogbetrieb und Dezentralisierung der Datenverarbeitung. Voraussetzung: Datenintegration bzgl. der Teilgebiete auf Basis eines Datenbanksystems; dies gilt ebenso für die Verbindung zu anderen Anwendungskreisen, z. B. zur computergestützten Kosten- und Leistungsrechnung.  
                  
                
                  
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