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Kostenartenrechnung

1. Begriff: Teilbereich der traditionellen Kostenrechnung, in der die Kosten nach primären Kostenarten gegliedert erfaßt werden. Die Kostenartenrechnung stellt das wesentliche Bindeglied der Kostenrechnung zu anderen betrieblichen Informationssystemen (z. B. Finanz-, Material-, Personal- und Anlagenbuchhaltung) dar. - 2. Aufgaben: Die Kostenartenrechnung dient zumeist ausschl. als Datenlieferant für die nachgelagerten Teilrechnungen (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung); sie kann Auskunft über die betragsmäßige Entwicklung einzelner Kostenarten im Zeitablauf und über die Kostenstruktur des Unternehmens geben. - 3. Grundsätze: a) Eindeutigkeit: Sämtliche Kostenarten müssen klar definiert werden, damit über ihren Inhalt kein Zweifel aufkommen kann. b) Überschneidungsfreiheit: Es muß klar sein, welcher Kostenart ein Kostenbetrag zuzuordnen ist. c) Vollständigkeit: Jeder Kostenbetrag muß einer bestimmten Kostenart zuzuordnen sein. - 4. Aufbau: Die Form der Kostenartenrechnung wird maßgeblich von den sie speisenden Informationssystemen geprägt, da es unwirtschaftlich und zu zeitaufwendig wäre, sämtliche Kostendaten jeweils neu zu erfassen. Aufgrund des hohen Anteils der Grundkosten an den Gesamtkosten folgt der Aufbau der Kostenartenrechnung wesentlich dem für die Finanzbuchhaltung maßgeblichen Kontenrahmen (Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)).

 

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