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Carnet ATA
(ATA = zusammengezogene Anfangsbuchstaben von "admission temporaire" und "temporary admission"), ein internationaler Zollpassierschein für bestimmte Waren sowohl bei der Ausfuhr als auch bei der Einfuhr einschl. der Wiedereinfuhr in diejenigen Länder, die das Verfahren übernommen haben. - Dem internationalen Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Verwendung vom 6. 12. 1965 (BGBl 1965 II 948) gehören neben nahezu allen europäischen eine Reihe außereuropäischer Länder, so vor allem Australien, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Türkei, USA und Zypern an. - Anwendung: Das Carnet ATA kann für vorübergehend eingeführte zollpflichtige Warenmuster, Gegenstände der Berufsausrüstung sowie Ausstellungs- und Messegut und ggf. von einzelnen Staaten außerdem noch autonom zugelassene Waren verwendet werden. Der Inhaber eines Carnet ATA ist von der Hinterlegung der Eingangsabgaben bzw. Stellung einer Sicherheit sowie von der Ausfertigung eines besonderen Zollpapiers bei jeder Ein- und Ausfuhr der Waren befreit. Er ist verpflichtet, die eingeführten Waren bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnet ATA wieder auszuführen. In der Bundesrep. D. wird das Carnet ATA von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben. Bürgender Verband ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT).
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