(TIR = transport international routier), ein internationaler Zollpassierschein für Transporte, bei denen Waren ohne Umladung (unter Zollverschluß) über eine oder mehrere Grenzen in mit TIR-Tafeln gekennzeichneten Straßenfahrzeugen oder Behältern von einer Abgangszollstelle in einem Land bis zu einer Bestimmungszollstelle in einem anderen Land befördert werden, sofern der Transport zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt. Keine Sicherheitsleistung des C.-Inhabers wegen der von Spitzenverbänden der Fahrguthalter gegenüber der Zollbehörde übernommenen Bürgschaft für die auf den beförderten Wagen ruhenden Abgaben. Bestimmte Voraussetzungen, insbes. hinsichtlich Bauweise der Fahrzeuge und Behälter. Hauptvorteil ist bevorzugte Zollabfertigung (Zollbehandlung) an den Grenzübergängen. - In der Bundesrepublik. D. sind Zollbürgen der Bundesverband des Deutschen Güterverkehrs (BDF), Frankfurt a. M., und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des Internationalen Straßenverkehrs (AIST), Berlin.