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Betriebsvermögensvergleich

steuerrechtlicher Begriff für eine Art der Gewinnermittlung (Einkünfteermittlung) (§ 4 I EStG). Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

 

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