Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ausfallzeit

(bis 31. 12. 1991) in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 1259 RVO, § 36 AVG, § 57 RKG) Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten in seiner Person liegenden Gründen keine Beschäftigung ausüben konnte, z. B. Zeiten, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder Wochenbett oder Arbeitslosigkeit (sofern keine Beitragszahlung durch die Bundesanstalt für Arbeit) für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen worden ist, sowie Zeiten einer nach Vollendung des 16. Lebensjahres liegenden abgeschlossenen Lehrzeit ohne Beitragsleistung und einer weiteren Schulausbildung sowie einer abgeschlossenen Fach- oder Hochschulausbildung. - Die Ausfallzeit werden bei der Rentenberechung nur berücksichtigt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalls bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sind (Halbbelegung). Für Zeiten vor dem 1. 1. 1957 sieht das Gesetz eine pauschale Ausfallzeit vor, ohne Halbbelegung und ohne gesonderte Nachweise. Weist der Versicherte gegenüber der pauschalen Ausfallzeit längere Ausfallzeit nach, so werden die nachgewiesenen längeren Ausfallzeit angerechnet (Art. 2 § 15 AnVNG, Art. 2 § 14 ArVNG). - Ausfallzeit bleiben mit Wirkung vom 1. 1. 1980 bei der Rentenberechnung unberücksichtigt, soweit sie bei einer Beamtenversorgung aus einem vor dem 1. 1. 1966 begründeten Dienstverhältnis berücksichtigt werden. - Ab 1. 1. 1992 werden die Ausfallzeit ersetzt durch die Anrechnungszeiten (§ 58 SGB VI). Für Versicherungsfälle vor dem 1. 1. 1992 sind weiter die Vorschriften über die Ausfallzeit anzuwenden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ausfallwahrscheinlichkeit
Ausfertigung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Escapeklausel | deckungsfähige Wertpapiere | Situationskontrolle | Computerkonferenz | Anschaffungspreis
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum