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Arbeitsmarktrisiken

Risiken am Arbeitsmarkt lassen sich in zwei Komponenten darstellen. - 1. Zugangsrisiko: Dieses wird entweder als Verhältnis von arbeitslos gewordenen Personen (Betroffenheitsquote) zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) oder als Verhältnis der neu aufgetretenen Arbeitslosigkeitsfälle zu den Erwerbspersonen gemessen. - 2. Verbleibrisiko: Dieses wird ausgedrückt durch die durchschnittliche (abgeschlossene) Dauer der Arbeitslosigkeit. Gemessen wird diese als das Verhältnis von Durchschnittsbestand an Arbeitslosen zu Zugang an Arbeitslosen bzw. Zugang an Arbeitslosigkeitsfällen pro Periode. Zugangs- und Verbleibrisiko ergeben zusammengenommen als Produkt die Arbeitslosenquote. Die Zerlegung der Arbeitslosenquote in die beiden Risiken erlaubt eine Differenzierung der Arbeitsmarktsituation nach dem "Schweregrad der Arbeitslosigkeit" und trägt somit zu einer effizienteren Arbeitsmarktpolitik bei. Die Abbildung verdeutlicht diesen Zusammenhang: Die Kurven geben dabei den "geometrischen Ort" aller Kombinationen von Zugangs- und Verbleibrisiko an, die zur selben Arbeitslosenquote (Beispiel: 10% oder 5%) führen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben sich folglich danach auszurichten, (1) das Zugangsrisiko zu verringern, (2) das Verbleibrisiko zu reduzieren und (3) den "Schweregrad der Arbeitslosigkeit" zu mindern.

 

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