Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

APS

allgemeines Präferenzsystem, Generalized System of Preferences (GSP), Handelspräferenzen der EU zugunsten zahlreicher solcher Entwicklungsländer, die nicht in eines der Assoziationsabkommen der Union eingebunden sind (spezifische Form von "aid by trade"). Dem von der Gemeinschaft seit 1971 gewährten APS liegt eine entsprechende Empfehlung der UNCTAD zugrunde. Andere Industrieländer sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt. - Das Hauptmerkmal des APS-Konzepts besteht darin, daß gewerbliche Erzeugnisse aus den Entwicklungsländern bei der Einfuhr in die EU ein mengenmäßig begrenzter Zollvorteil gewährt wird. Die Zollpräferenz wird ohne Reziprozität gewährt, d. h. Exporte aus der EU in die betreffenden Entwicklungsländer erhalten keine entsprechende Vergünstigung. Das APS stellt eine nach Art. XXIV GATT(WTO)-Abkommen zulässige Ausnahme vom Prinzip der Meistbegünstigung dar.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Approximation
Äquivalente

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Mietzuschuß | Feldanteil | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Verdrängungsprozeß | Kontraktion
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum