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Anschlußexport

1. Begriff: Exporteure bedienen sich zur teilweisen oder vollständigen Durchführung ihrer Exporte (Ausfuhr) der Exportorganisationen anderer Unternehmungen, ohne daß es dabei zur Errichtung von gemeinsamen Exportorganisationen kommen muß. Auch als Huckepack-Export bezeichnet. - 2. Grundformen: (1) einseitiger A.: inländische Unternehmung bedient sich zum Export der Exportorganisationen einer anderen Unternehmung; (2) wechselseitiger A.: gegenseitige Zurverfügungstellung der Vertriebsorganisationen zweier oder mehrerer Hersteller verschiedener Länder. Erfolg ist insbes. bei sich ergänzenden Leistungsprogrammen zu erwarten. - Vgl. auch Exportgemeinschaft.

 

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