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Exportgemeinschaft

Lieferungsgemeinschaft, Zusammenschluß mehrerer Unternehmen zur teilweisen oder gänzlichen Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Kooperationsaufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution übertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen. - Intensitätsstufen: a) Gemeinsame Wahrnehmung von Teilaufgaben, die dem eigentlichen Exportabschluß vorgelagert sind (Anbahnungs- und Begleitfunktionen). b) Zusätzlich Realisierung von Verkaufsabschlüssen (im eigenen oder fremden Namen); Alternativen sind Anschlußexport und Exportzentrale (vgl. c)). c) Die gemeinsame Exportzentrale ist unabhängiger und selbstverantwortlich (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) handelnder Träger der einzelnen Exportgeschäfte. - Zielsetzung: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; das Grundprinzip einer Exportgemeinschaft kann (1) in der gegenseitigen Ergänzung der Leistungsprogramme der Partner gesehen werden, um damit ein breites, leistungsfähiges Sortiment auf Auslandsmärkten anbieten zu können; (2) werden auf dieser sortimentspolitisch ausgerichteten Basis alle anderen Kooperationsaufgaben abgedeckt. - Abgrenzung zum Exportkartell (vgl. dort).

 

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