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Altersentlastungsbetrag

1. Begriff des Einkommen- und Lohnsteuerrechts für einen Freibetrag, der allen Steuerpflichtigen gewährt wird, die vor Beginn des maßgebenden Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten (§ 24 a EStG). - 2. Höhe: 40% des Arbeitslohnes zuzüglich der positiven Summe der übrigen Einkünfte, maximal jedoch 3.720 DM im Kalenderjahr. Bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrag bleiben Versorgungsbezüge (§ 19 II EStG), Einkünfte aus Leibrenten (§ 22 Nr. 1, S. 3 a EStG) und Einkünfte im Sinn des § 22 Nr. 4 S. 4 b EStG außer Betracht. - 3. Verfahren der Berücksichtigung: Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist der Altersentlastungsbetrag zur Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abzuziehen. Im Lohnsteuerverfahren ist der Altersentlastungsbetrag ohne Eintragung auf der Lohnsteuerkarte bei jedem Arbeitnehmer zu berücksichtigen, der die Altersvoraussetzung erfüllt. - Vgl. auch Altersfreibetrag.

 

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