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Leibrente

mit der Lebenszeit des Berechtigten oder eines anderen (z. B. der Witwe) verknüpfte Nutzung regelmäßig wiederkehrender Leistungen, i. d. R. Geldleistungen (Lebensrenten, Renten auf Lebenszeit). In der Lebensversicherung unterschiedliche Ausgestaltung (u. a. auch für verbundene Leben). - Steuerliche Behandlung: Vgl. Rentenbesteuerung.

 

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